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Deutschlands Crypto Securities Guidance nähert sich der Frist

Das Rennen ist auf zu erfüllen Deutschlands neu herausgegebene Leitlinien zu Krypto-Wertpapieren vor dem 10. Juni 2022. Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Dokument stellt klar, wie digitale Vermögenswerte, die als Wertpapiere gelten, nach deutschem Recht behandelt werden müssen.

Vermögensverwalter und andere Finanzinstitute haben Mühe, die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union einzuhalten. Die Verordnung schuf eine neue Kategorie von „Krypto-Assets“ und legte Regeln für ihre Verwahrung, ihren Handel und ihre Werbung fest. Sie ließ jedoch viele zentrale Fragen offen, unter anderem, ob als Wertpapiere qualifizierende digitale Vermögenswerte bei der BaFin registriert werden müssen.

Die neuen Leitlinien schaffen einige dringend benötigte Klarheit zu diesem Thema. Darin heißt es, dass jedes Unternehmen, das Krypto-Wertpapiere ausgeben oder handeln möchte, eine vorherige Genehmigung der BaFin einholen muss. Dazu gehören Initial Coin Offerings (ICOs) und Security Token Offerings (STOs).

Die Richtlinien legen auch spezifische Anforderungen für die Aufbewahrung und Verwahrung von Kryptowertpapieren fest. Sie müssen so aufbewahrt werden, dass „robuste Sicherheit“ gewährleistet ist, beispielsweise durch Multi-Signatur-Wallets oder qualifizierte Verwahrer. Und sie müssen von allgemeinen Unternehmensfonds getrennt werden, um die Anleger im Falle einer Insolvenz zu schützen.

Das Guidance Paper klassifiziert Token in drei Kategorien:

  • Zahlungstoken: Token, die nur als Zahlungsmittel verwendet werden und keine Eigentumsrechte oder Ansprüche darstellen.
  • Utility-Token: Token, die das Recht darstellen, ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung zu nutzen.
  • Sicherheitstoken: Token, die eine Eigentums- oder Schuldbeteiligung an einem Unternehmen oder anderen zugrunde liegenden Vermögenswerten darstellen.

In Bezug auf den Handel mit Security Token stellte die BaFin klar, dass Börsen bei der Agentur registriert sein müssen und bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, einschließlich der Sicherung von Kundengeldern.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird für jeden von entscheidender Bedeutung sein, der auf dem aufkeimenden deutschen Kryptomarkt Geschäfte tätigen möchte. Diejenigen, die die Frist bis zum 10. Juni 2022 nicht einhalten, können mit schweren Strafen rechnen, darunter hohe Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen.

Deutschland Crypto Securities Guidance for Custodians

Kryptoverwahrer in Deutschland haben nun mehr Klarheit über die regulatorischen Anforderungen, die sie erfüllen müssen, nachdem die Leitlinien der Finanzaufsichtsbehörde des Landes veröffentlicht wurden.

Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Dokument klassifiziert Kryptowährungen als „Rechnungseinheiten“ und „Finanzinstrumente“ und bringt sie unter die bestehenden Wertpapiervorschriften.

Als solche müssen Krypto-Verwahrer die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten, sagte die BaFin. Sie werden auch dann Kapitalanforderungen unterliegen, wenn sie Kundengelder gewerbsmässig halten – das heisst, wenn die Erbringung von Depotdienstleistungen ein Kernbestandteil ihres Geschäftsmodells ist.

Dies sind willkommene Neuigkeiten für die deutsche Kryptoindustrie, die nach mehr Klarheit in der Regulierungslandschaft gesucht hat. Die neuen Leitlinien bieten dringend benötigte Sicherheit für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.

Deutschland Crypto Securities Guidance for Exchanges

Die Krypto-Wertpapierrichtlinie stellt klar, dass die BaFin Digital Asset Exchanges als Finanzdienstleister betrachtet und damit der Regulierung nach dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unterliegt.

Laut BaFin müssen Kryptowährungsbörsen eine Erlaubnis der Regulierungsbehörde einholen, um in Deutschland tätig zu sein. Darüber hinaus müssen die Börsen eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen.

Die Kernpunkte des Leitlinienpapiers lauten wie folgt:

  1. Börsen müssen bei der BaFin registriert werden.
  2. Börsen müssen die Anforderungen der BaFin zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) erfüllen.
  3. Börsen müssen die Anforderungen des Wertpapierhandels der BaFin erfüllen.
  4. Börsen müssen sicherstellen, dass ihre Kunden angemessen geschützt sind.
  5. Börsen müssen ihre Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Kunden offenlegen.
  6. Börsen müssen Maßnahmen ergreifen, um Marktmissbrauch zu verhindern.
  7. Börsen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme sicher sind.
  8. Börsen müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen.
  9. Börsen müssen jeden Verdachtsfall der BaFin melden.

Die BaFin bestätigt, dass Krypto-Assets Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind. Damit unterliegen das Angebot und der Verkauf von Krypto-Assets sowie deren Handel dem WpHG.

Krypto-Assets unterliegen den gleichen regulatorischen Anforderungen wie andere Finanzinstrumente. Das bedeutet insbesondere, dass Börsen die Anforderungen der MiFID II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II, einschließlich der Prospekt- und Transparenzregeln) erfüllen müssen.

Auch die BaFin bestätigt, dass Initial Coin Offerings (ICOs) dem WpHG unterliegen. Das bedeutet, dass ICOs die Prospekt- und Transparenzregeln einhalten müssen und dass Token wie Wertpapiere behandelt werden dürfen.

Barinem Pene
Barinem Pene Verifiziert

Barry Pene ist ein strenger Blockchain-Rechercheur/Texter. Barry handelt seit 2017 mit Kryptos und hat in Themen investiert, die die Blockchain-Industrie auf das richtige Podest stellen würden. Barrys Forschungsexpertise erstreckt sich über Blockchain als disruptive Technologie, DeFis, NFTs, Web3 und die Reduzierung des Energieverbrauchs beim Kryptowährungs-Mining.

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